Grundbuch
Ein Eigenheim ist für viele ein Traum. Nach österreichischer Rechtslage wird man Eigentümer einer Liegenschaft aber erst mit Eintragung des Eigentumsrechtes ins Grundbuch und nicht schon mit Abschluss des Vertrages. Meine Kanzlei erarbeitet jenen Vertrag, der zum Erwerb einer Liegenschaft erforderlich ist, wobei auf Wünsche und Fragen der Mandanten individuell und detailliert eingegangen wird. Neben der Abwicklung von Treuhandschaften von finanzierenden Bankinstituten wird vor allem eine rasche grundbücherliche Durchführung garantiert, so dass das Eigentum an der vertragsgegenständlichen Liegenschaft gesichert ist.