Vertretung vor Gerichten und Behörden:
Unabhängig davon, ob ein Verfahren bei einem Bezirks- oder Landesgericht anhängig ist, ob dieses Verfahren im Instanzenzug bis zu einem Oberlandesgericht oder dem Obersten Gerichtshof geführt werden muss, meine Kanzlei kann Sie vor jedem Gericht in ganz Österreich vertreten. Auch vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) oder Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist ein Einschreiten meiner Kanzlei uneingeschränkt möglich.
Ebenso stellt es sich bei sämtlichen Behörden dar. Es gibt keine Einschränkung der Vertretungsmöglichkeiten von Mandanten durch meine Kanzlei vor österreichischen Behörden.